1
Geltung
Die nachstehenden Bedingungen
gelten für alle Verträge, Lieferungen von Hard- und Software,
Erstellung und Lizenzierung von Hard- und Software,
Beratungsleistungen und sonstige Leistungen, sofern sie nicht mit
unserer ausdrücklichen Zustimmung abgeändert werden. Geschäfts- und
Einkaufsbedingungen des Auftraggebers verpflichten uns nur dann, wenn
wir uns ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden
erklären.
Die Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers verpflichten
uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich wiedersprechen.
2
Angebote, Preise und Vertragsabschluß
Sofern zeichnungsberechtigte
Personen der VRtainment® GmbH keine Bindungserklärung
abgegeben haben, sind unsere Angebote stets freibleibend.
Alle
Preise der Angebote verstehen sich, soweit nicht anderweitig
schriftlich durch uns bestätigt, netto zzgl. der am Tage der
Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Angabe
der Preise erfolgt, soweit nicht anders vermerkt, in Euro. Die Preise,
soweit nicht anderweitig vermerkt, basieren auf einer unfreien
Lieferung ab Büro Sugenheim (Ezelheim). Installationen und
Optimierungsarbeiten, falls nicht anders vereinbart, werden gesondert
berechnet. Zusatzsteuern und –abgaben wie z.B. Zollsteuern sind
nicht in den Preisen enthalten.
Bei Arbeiten vor Ort
(beim Auftraggeber), bei Einweisungen und Schulungen außerhalb unserer
Räume,
trägt der Auftraggeber die Anfahrts- und Nebenkosten.
Ein Geschäftsverhältnis
bzw.
ein Vertragsabschluss kommt erst durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung zustande. Alle mündlichen Absprachen und
Zusicherungen, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen
stets unserer schriftlichen Bestätigung.
3
Lieferung
Liefertermine oder Lieferfristen
sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
Wird ein von uns bestätigter Liefertermin durch unser alleiniges
Verschulden überschritten, so berechtigt dies den Käufer nach einer
Nachfrist von 8 Wochen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen. Die genannte Nachfrist für den
Lieferverzug findet nur für den Verkauf von Produkten Anwendung,
nicht aber bei Erstellungs-, Beratungs- und Integrationsleistungen. Für
diese Leistungen werden im Kaufvertrag gesonderte Bedingungen
vereinbart. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren
Ereignissen sowie bei Verschulden durch dritte Parteien tritt
Lieferverzug nicht ein.
Der Auftraggeber kann von uns nur
dann einen Verzugsschaden verlangen, wenn der Auftraggeber uns Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Bei der Erfüllung des
Kaufvertrages bzw. des Dienstleistungsvertrages sind wir zu
Teilleistungen berechtigt. Das Rücktrittsrecht des Auftraggebers
betrifft nur die nicht erfüllten Teilleistungen.
Änderungen zum Zwecke des
technischen Fortschrittes sind jederzeit ohne Ankündigung möglich.
Soweit zumutbar, behalten wir uns das Recht für Konstruktions-,
Design-, Form- oder Farbänderungen während der Lieferzeit vor.
Sollte der Auftraggeber mit
seinen Pflichten in Verzug sein, verlängern sich die Lieferfristen
automatisch um den betreffenden Zeitraum.
4
Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen
sind, soweit nicht
anders vereinbart, grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Überschreiten der
Zahlungsfrist gelten
die gesetzlichen Verzugszinsen vom Fälligkeitstag
der Rechnung ab berechnet, ohne dass dies einer Mahnung bedarf. Wir
behalten uns des weiterem die Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Verzugsschadens vor.
5
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum der VRtainment® GmbH. Der Auftraggeber
trägt sämtliche Kosten und Zusatzkosten sowie die Kosten für
Verzugsschäden bei einer durch nicht vollständige Bezahlung bedingte
Rücknahme der Ware durch uns.
6
Allgemeine Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen
Bei berechtigten Beanstandungen
erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder
Kaufpreisrückerstattung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns die
zur Mängelbeseitigung nach unserem Ermessen erforderliche Zeit und
Gelegenheit zu gewähren. Wir führen die Nachbesserung schnellstens
aus, wobei uns der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Bearbeitung
einräumt.
Bei Software und Hardware, die
wir von Dritt-Anbietern beziehen, verweisen wir auf die
Gewährleistungs-
und Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller. Soweit nicht
anderweitig vertraglich geregelt, besteht in keinem Fall Anspruch auf
Ersatzgeräte.
Voraussetzung für berechtigte
Beanstandungen ist, dass die Ware entsprechend den
Produktspezifikationen betrieben und gepflegt wurde, auch wenn die
dazugehörige Dokumentation nicht in deutscher Sprache abgefasst ist.
Nehmen der Auftraggeber oder
Dritte unsachgemäße bzw. nicht- autorisierte Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten an den Produkten vor, wird die Haftung für
die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
Bei unberechtigten Gewährleistungsansprüchen
berechnen wir unseren Aufwand nach unseren aktuell gültigen Sätzen.
Der Auftraggeber weist den
Zeitpunkt des Gewährleistungsanspruches durch Vorlegen des
Lieferscheins vor. Bei Produkten die wir von Dritt-Anbietern beziehen,
ist der Auftraggeber verantwortlich, dass der Gewährleistungsanspruch
rechtzeitig und entsprechend der Bedingungen des Dritt-Anbieters (Garantie-Karte)
geltend gemacht wird. Geschieht dies nicht, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche
für das betreffende Produkt aufgehoben.
Allgemein gilt: Ausgenommen von
der Gewährleistung bzw. Garantie sind Schäden, die auf natürlichen
Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder
falsche Pflege zurückzuführen sind. Diese Bestimmung gilt
insbesondere für Verbrauchsteile von Projektoren (z.B. Lampe)
jeglicher Bauart.
Der Auftraggeber erkennt an, dass
in jeder Software und in jedem integrierten System Fehler enthalten
sein können. Bei der Erstellung der Software und der Integration von
Komplett-Systemen wenden wir höchste Sorgfalt an. Dennoch ist nicht
ausgeschlossen, dass die von uns erstellte Software und die
integrierten Systeme Fehler beinhalten. Werden Fehler gemeldet,
beheben wir diese schnellstmöglich
(siehe oben).
Sämtliche Schadensersatzansprüche
des Aufraggebers an uns aus Verschulden bei Vertragsabschluß, aus der
Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Mängeln von Hard- und
Software, aus Nicht- oder Schlechterfüllung einschließlich einer
Haftung für Folgeschäden, insbesondere nicht erzielte Einsparung,
entgangenem Gewinn, oder Schäden durch Verlust von Daten und
unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie
beruhen auf Vorsatz oder grobem Verschulden durch unsere Angestellten.
Der Schadensersatzanspruch übersteigt in keinem Fall den Kaufpreis
bzw. die Vertragssumme. Abgeleistete Teilleistungen eines
Gesamt-Vertrages sind vom Schadensersatzanspruch auszunehmen. Es
gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Bei Beratungsleistungen im Soft-,
Hard- und Systembereich handelt es sich um Empfehlungen, nicht um
Entscheidungen. Bei Beratungsleistungen sind sämtliche
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen.
Jegliche weitergehenden Ansprüche
des Käufers sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz
weitergehender Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind.
7
Beanstandung von Mängeln
Beanstandungen wegen unvollständiger
oder unrichtiger Lieferung bzw. Bearbeitung müssen innerhalb von 28
Werktagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bzw. der Abarbeitung
der Dienstleistung schriftlich erhoben werden.
Da die Produkte in der Regel
komplexe technische Produkte sind, wird sämtliches Wissen darüber
beim Käufer vorausgesetzt. Inkompatibilitäten zu bereits verwendeten
ähnlichen Gegenständen sind kein Grund für Beanstandungen.
8
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen
den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist D-91484 Sugenheim,
Ezelheim 42, Deutschland.
9
Weitere Bestimmungen
Nicht genannte Klauseln werden
durch das Bürgerliche Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland in
der jeweils gültigen Fassung geregelt. Dieses gilt auch für dem BGB
widersprechende AGBs von Vertragspartnern, sofern nicht ausdrücklich
anderes vereinbart (siehe 1.). Sollten Teile dieser AGB durch
Rechtsprechung oder Gesetzgebung für ungültig erklärt werden oder
sein, so betrifft das nicht die AGB als Gesamtobjekt, sondern nur den
entsprechenden Satz. In diesem Fall gilt eine dem Deutschen Recht
entsprechende Regel, die der für ungültig erklärten Regel am nächsten
kommt. Andere Punkte und die anderen Sätze innerhalb des betreffenden
Punktes haben unabhängig hiervon grundsätzlich weiterhin Gültigkeit.
Es gelten ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
10
Allgemeine Bestimmung
Mit dem Zustandekommen eines
Geschäftsverhältnisses, mit dem Öffnen eines Produktes, mit der
Installation einer Software, mit der Inbetriebnahme eines Produktes
erkennt der Auftraggeber unsere AGBs und die jeweiligen Software- und
Lizenzbedingungen an.
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