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Allgemeine Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen
Bei
berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl
Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Kaufpreisrückerstattung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns die zur Mängelbeseitigung
nach unserem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
Wir führen die Nachbesserung schnellstens aus, wobei uns der
Auftraggeber eine angemessene Frist zur Bearbeitung einräumt.
Bei
Software und Hardware, die wir von Dritt-Anbietern beziehen,
verweisen wir auf die Gewährleistungs- und Lizenzbedingungen
der jeweiligen Hersteller. Soweit nicht anderweitig vertraglich
geregelt, besteht in keinem Fall Anspruch auf Ersatzgeräte.
Voraussetzung
für berechtigte Beanstandungen ist, dass die Ware entsprechend
den Produktspezifikationen betrieben und gepflegt wurde, auch
wenn die dazugehörige Dokumentation nicht in deutscher Sprache
abgefasst ist.
Nehmen
der Auftraggeber oder Dritte unsachgemäße bzw. nicht-
autorisierte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an den
Produkten vor, wird die Haftung für die daraus entstehenden
Folgen aufgehoben.
Bei
unberechtigten Gewährleistungsansprüchen berechnen wir unseren
Aufwand nach unseren aktuell gültigen Sätzen.
Der
Auftraggeber weist den Zeitpunkt des Gewährleistungsanspruches
durch Vorlegen des Lieferscheins vor. Bei Produkten die wir von
Dritt-Anbietern beziehen, ist der Auftraggeber verantwortlich,
dass der Gewährleistungsanspruch rechtzeitig und entsprechend
der Bedingungen des Dritt-Anbieters (Garantie-Karte) geltend
gemacht wird. Geschieht dies nicht, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche
für das betreffende Produkt aufgehoben.
Allgemein
gilt: Ausgenommen von der Gewährleistung bzw. Garantie sind Schäden,
die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch
und auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind.
Diese Bestimmung gilt insbesondere für Verbrauchsteile von
Projektoren (z.B. Lampe) jeglicher Bauart.
Der
Auftraggeber erkennt an, dass in jeder Software und in jedem
integrierten System Fehler enthalten sein können. Bei der
Erstellung der Software und der Integration von
Komplett-Systemen wenden wir höchste Sorgfalt an. Dennoch ist
nicht ausgeschlossen, dass die von uns erstellte Software und
die integrierten Systeme Fehler beinhalten. Werden Fehler
gemeldet, beheben wir diese
schnellstmöglich (siehe oben).
Sämtliche
Schadensersatzansprüche des Aufraggebers an uns aus Verschulden
bei Vertragsabschluß, aus der Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten, aus Mängeln von Hard- und Software, aus Nicht-
oder Schlechterfüllung einschließlich einer Haftung für
Folgeschäden, insbesondere nicht erzielte Einsparung,
entgangenem Gewinn, oder Schäden durch Verlust von Daten und
unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie
beruhen auf Vorsatz oder grobem Verschulden durch unsere
Angestellten. Der Schadensersatzanspruch übersteigt in keinem
Fall den Kaufpreis bzw. die Vertragssumme. Abgeleistete
Teilleistungen eines Gesamt-Vertrages sind vom
Schadensersatzanspruch auszunehmen. Es gelten die gesetzlichen
Verjährungsfristen.
Bei
Beratungsleistungen im Soft-, Hard- und Systembereich handelt es
sich um Empfehlungen, nicht um Entscheidungen. Bei
Beratungsleistungen sind sämtliche Schadensersatzansprüche des
Auftraggebers ausgeschlossen.
Jegliche
weitergehenden Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen,
insbesondere Ansprüche auf Ersatz weitergehender Schäden, die
nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
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